ethos Softwaresolutions –
aus Überzeugung für Ihren Erfolg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der ethos Softwaresolutions GmbH, nachfolgend ethos genannt.
    2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
    3. Im Falle von entgegensprechenden Geschäftsbedingungen des Kunden von ethos werden diese selbst bei der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
    4. ethos behält sich vor, diese AGB zu ändern. Im Falle der änderung wird der Kunde schriftlich darüber informiert. änderungen treten 2 Wochen nach Mitteilungen in Kraft. Sollten die änderungen zum Nachteil des Kunden sein, kann dieser den Vertrag binnen 1 Woche nach Erhalt der Mitteilung kündigen.
    5. Diese ABG und alle Verträge von ethos unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen des EGBGB.

  2. Angebote und Verträge
    1. Alle Angebote von ethos sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Der Umfang der von ethos zu erbringenden Leistungen wird allein durch schriftliche Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für Software von ethos, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    3. Werden änderungen an dem System des Kunden vorgenommen, nachdem ethos den Systemstatus des Kunden erfasst hat, dann kann für die Kompatibilität mit der zu liefernden Software keine Gewähr übernommen werden. Etwaige Zusicherungen sind dann ebenfalls gegenstandslos.

  3. Installation, Schulung und Beratung
    1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation der Software selbst verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
    2. Installation, Schulung und Einweisung in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
    3. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

  4. Leistungen, Leistungsumfang, Ware zu Testzwecken
    1. ethos ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen durch geeignete Dritte erbringen zu lassen.
    2. ethos ist in zumutbarem Maße zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
    3. Zu Testzwecken gelieferte Produkte bleiben Eigentum von ethos. ethos behält sich das Recht vor, Software so zu gestalten, dass sie nach Ablauf der Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig ist. Der Kunde kann daraus keinerlei Ansprüche herleiten.

  5. Lieferfrist
    1. Alle angegebenen Lieferfristen von ethos sind unverbindlich.
    2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Fristen und Termine, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
    3. Leistungs- und Lieferfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von ethos nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere Streik und Aussperrung von ethos, ihren Lieferanten und deren Unterlieferanten.
    4. Sollte ethos mit der Lieferung in Verzug kommen, haftet ethos nur soweit, wie unter dem Punkt "Rücktritt des Kunden und Haftung unsererseits" angegeben.

  6. Preise
    1. Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Maßgebend ist die aktuelle Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Dienstleistungen wie Schulung oder Installation werden, soweit nicht anders vereinbart, nach der bei Auftragsannahme gültigen Preisliste berechnet.
    3. Wenn eine Lieferfrist von länger als 4 Monaten vereinbart ist, behält sich ethos das Recht vor, die Preise entsprechend der bei Lieferung gültigen Preisliste zu ändern.
    4. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

  7. Zahlung
    1. Forderungen von ethos aus Warenlieferungen und sonstigen Leistungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
    2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von ethos verrechnen. Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für ihn ein Handelsgeschäft, darf er Zurückbehaltungsrechte nur wegen von ethos anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.

  8. Gefahrenübergang, Abnahme, Sach- und Rechtsmängelhaftung
    1. Die Frist für Sachmangelhaftung beträgt ein Jahr, ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.
    2. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so erfolgen alle Lieferungen auf seine Kosten und seine Gefahr.
    3. Von ethos auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von ethos unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er ethos unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem schriftlichen Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei ethos ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
    4. Im Geschäft mit anderen Unternehmen haftet ethos nur bei nicht unerheblichen Mängeln. Das Wahlrecht bei der Nacherfüllung steht dabei ethos zu.
    5. Für Dienstleistungen wird keine Gewährleistung übernommen.

  9. Eigentumsvorbehalt
    1. ethos behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für ihn ein Handelsgeschäft, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von ethos in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
    2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für ethos zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an ethos ab. ethos nimmt die Abtretung an.
    3. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an ethos ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen vonethos hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. ethos ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zulegen.
    4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist ethos berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. ethos ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
    5. Bei einem Rücknahmerecht von ethos gemäß vorstehendem Absatz ist ethos berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von ethos den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
    6. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
    7. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn-/Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offen stehen oder die Ware noch nicht geliefert wurde.

  10. Umfang der Rechteinräumung
    1. ethos behält an der gelieferten Software die Urheber und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen für Software von ethos für die jeweiligen Produkte.
    2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der von ethos lizenzierte Programme nutzt, die Lizenzvereinbarung einhält. Eine Nutzung des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
    3. Der Kunde darf Datensicherung nur nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von ethos nicht verändern oder entfernen.
    4. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, das Programm zu bearbeiten, zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. Im Zweifel ist der Kunde nur soweit zur Nutzung berechtigt, wie der Vertragszweck dies erfordert.

  11. Rücktritt des Kunden und Haftung unsererseits
    1. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
    2. Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
    3. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt - und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) - ausgeschlossen.
    4. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.
    5. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die der Kunde durch Ergreifen zumutbarer Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.

  12. Abtretbarkeit von Ansprüchen
    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit ethos geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit ethos geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von ethos ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

  13. Nutzung von Kundendaten
    1. Der Kunde ermächtigt ethos, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
    2. ethos versichert, diese Daten nur für interne Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

  14. Schlussbestimmungen
    1. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straubing.
    3. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung der Erfordernis der Schriftform.

 

 

Stand: 01. September 2006